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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03   

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https://dejure.org/2006,6636
OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03 (https://dejure.org/2006,6636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2006 - 1 D 3/03 (https://dejure.org/2006,6636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 (https://dejure.org/2006,6636)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    SächsLPlG 2002 § 8 Abs. 3 S. 2, § 7 Abs. 4, § 6, § 7, § 9 Abs. 3; GG Art 20 Abs. 3; SächsVerf Art 1 S. 2; ... ROG § 7 Abs. 7, § 2 Abs. 2 Nr. 15; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 3; SächsNatSchG § 53; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; EEG § 10 Abs. 4; Luftverkehrsgesetz DDR § 37; L

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Bekanntmachung eines Regionalplanes als selbstständigen Verfahrensschritt ; Zur Wirksamkeit der Fortschreibung eines Regionalplanes; Frage der Wirksamkeit des Regionalplanes "Oberlausitz-Niederschlesien"; Anforderungen an die wirksame Bekanntmachung eines ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange bei Aufstellung einer Teilfortschreibung eines Regionalplanes.

  • Judicialis

    SächsLPlG 2002 § 6; ; SächsLPlG 2002 § 7; ; SächsLPlG 2002 § 7 Abs. 4; ; SächsLPlG 2002 § 8 Abs. 3 Satz 2; ; SächsLPlG 2002 § 9 Abs. 3; ; GG Art. ... 20 Abs. 3; ; SächsVerf Art. 1 Satz 2; ; ROG § 7 Abs. 7; ; BNatSchG § 42 Abs. 1 Nr. 3; ; SächsNatSchG § 53; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; EEG § 10 Abs. 4; ; ROG § 2 Abs. 2 Nr. 15; ; Luftverkehrsgesetz DDR § 37; ; LuftVG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht: Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel, Ausfertigung, Abwägung, Tabubereiche, Vorsorgegrundsatz, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, Mindestabstände, Siedlungserweiterungen, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 849 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 07.04.2005 - 1 D 2/03

    Abwägung, Ausschlusskriterien, Eignungsgebiet, Landesplanung, Parzellenschärfe,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Er wurde sowohl gegenüber dem Regionalplan i.d.F. vom 30.5.2002 als auch seiner Teilfortschreibung - bei der es sich ebenfalls um eine Satzung handelt (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005 - 1 D 2/03 -, SächsVBl. 2005, 225 = RdNr. 67 bei juris) - innerhalb der Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erhoben.

    Die Antragstellerin weist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf hin, dass nicht jede Freizeiteinrichtung eines "wohngebietsähnlichen" Schutzes (vgl. SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 f. bei juris) bedarf.

    Der Antragsgegner hat jedoch in noch hinreichend bestimmter Weise dieses Kriterium durch die Maßgabe "mit Schutzanspruch" auf Einrichtungen beschränkt, die in wohngebietsähnlicher Weise schutzbedürftig sind, für die der Senat einen Abstand von 750 m als zulässig angesehen hat (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 bei juris).

    Eine solchermaßen am Vorsorgegrundsatz orientierte Planung ist erst dann abwägungsfehlerhaft, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Gestaltungsspielraumes des Planungsgebers regionalplanerisch nicht mehr vertretbar ist (SächsOVG, Urt. 7.4.2005, aaO, RdNr. 84 bei juris).

    Im Rahmen des Vorsorgegrundsatzes genügt es für die Regionalplanung, dass es im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 82 bei juris) belastbare Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Annahmen gibt.

    Der Bewertung dieser Flächen als Vorabausscheidungskriterium steht es nach der Rechtsprechung des Senats nicht entgegen, dass in diesen Bereichen die Errichtung von baulichen Anlagen nicht abschließend verboten ist, sondern nur einem Erlaubnisvorbehalt unterworfen ist (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 104 bei juris).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es im Rahmen der Regionalplanung zulässig, pauschale Abstände festzusetzen, die nicht auf konkreten Prüfungen zur Verträglichkeit einer Windkraftanlage an jedem Einzelstandort beruhen müssen (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 102 bei juris).

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 100 bei juris) ausgeführt, dass sich Waldgebiete von vornherein nicht zur Nutzung für Windenergie eignen und es einer Differenzierung, welche Art von Wald betroffen ist, nicht bedarf.

    Einen Abstand von 5 km hat der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 105 bei juris) als sachgerecht angesehen.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 7.4.2005 (aaO, RdNr. 98 bei juris) darauf hingewiesen, dass der Träger der Regionalplanung nach § 4 Abs. 2 SächsLPlG 2002 verpflichtet ist, für Naturräume und Landschaftseinheiten ein zukunftsgerichtetes Konzept zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft aufzustellen.

    Im Übrigen hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, dass ein Abstand von mindestens 5 km zwischen Windkraftanlagenstandorten nicht zu beanstanden ist (Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 105 f. bei juris).

    Der Planungsgeber muss aber nicht ohne darauf hinweisende Anhaltspunkte prüfen, ob eine solche Situation vorliegt, zumal die Voraussetzungen eines atypischen Falles, der zur Befreiung für die Errichtung einer Windenergieanlage führen kann, eher selten sind (SächsOVG, Urt. v. 7.4.2005, aaO, RdNr. 109 bei juris).

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Er ist lediglich gehindert, offenkundig ungeeignete Standorte auszuweisen (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, BVerwGE 117, 287).

    Der Antragsgegner weist zu Recht darauf hin, dass er im Rahmen des Planungsvorbehalts baurechtlich privilegierte Vorhaben steuern und dabei auch das nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB geschützte Nutzungsinteresse von Windkraftanlagenbetreibern gegenüber anderen Abwägungsbelangen zurückstellen darf (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, BVerwGE 117, 287 = UPR 2003, 188 = RdNr. 27 f. bei juris).

    Zwar ist das Vorliegen einer objektiv gegebenen Befreiungslage berücksichtigungsfähig und rechtfertigt einen Raumordnungsplan, der an sich den Festsetzungen eines Landschaftsschutzgebietes widerspricht (BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, aaO).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Bei der Ausfertigung von Satzungen handelt es sich um ein grundsätzlich nach Landesrecht zu beurteilendes Gültigkeitserfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991, BVerwGE 88, 204 [206]; BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 - ThürOVG, Beschl. v. 23.4.1998, - 4 EO 6/97 -).

    Auf welche Weise diese Authentizitätsfunktion der Ausfertigung gewahrt wird und nach welchen Maßgaben ein formeller Vermerk auf der Satzung anzubringen ist, ergibt sich weder aus dem Rechtsstaatsprinzip noch aus sonstigem Bundes- und Landesverfassungsrecht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991, BVerwGE 88, 204 [207 ff.]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - 7 A 3414/04

    Windenergieanlagen: Überplanung einer Konzentrationszone

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Es bedarf hingegen keiner Wirtschaftlichkeitsanalyse durch den Antragsgegner innerhalb der von ihm ausgewiesenen Standorte (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.3.2006, ZfBR 2006, 681).
  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Bei der Ausfertigung von Satzungen handelt es sich um ein grundsätzlich nach Landesrecht zu beurteilendes Gültigkeitserfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991, BVerwGE 88, 204 [206]; BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 - ThürOVG, Beschl. v. 23.4.1998, - 4 EO 6/97 -).
  • OVG Thüringen, 23.04.1998 - 4 EO 6/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Tenor; Bekanntgabe;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Bei der Ausfertigung von Satzungen handelt es sich um ein grundsätzlich nach Landesrecht zu beurteilendes Gültigkeitserfordernis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.5.1991, BVerwGE 88, 204 [206]; BVerwG, Beschl. v. 9.5.1996 - 4 B 60.96 - ThürOVG, Beschl. v. 23.4.1998, - 4 EO 6/97 -).
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03
    Zur Vorgängerfassung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (vom 24.6.1992, zuletzt geändert durch Art. 8 des Gesetzes vom 6.9.1995 - SächsLPlG 1995) hat der Senat entschieden (Urt. v. 26.11.2002, JbSächsOVG 10, 226 = SächsVBl. 2003, 84 = LKV 2003, 333 = UPR 2004, 450), dass über den Beteiligungskatalog des § 7 Abs. 3 und Abs. 4 SächsLPlG 1995 hinaus eine Beteiligung privater Interessenverbände nicht erforderlich ist, dies selbst dann, wenn ein Planungsverband diese - überobligatorisch - an dem Planungsverfahren beteiligt hat.
  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung

    Hierfür spreche auch der Umstand, dass der Senat einen Normenkontrollantrag gegen diesen Plan in der Fassung seiner Teilfortschreibung für das Kapitel II. 4.4.7 "Bereiche zur Sicherung der Nutzung von Windenergie unter Anwendung des Planvorbehalts" mit Urteil vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - zurückgewiesen habe.8 Zur Begründung der Berufung hat der Landkreis Löbau-Zittau ausgeführt: Seine Verpflichtung zur Erteilung eines Vorbescheides sei schon zu unbestimmt, da eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorfragen Gegenstand eines Vorbescheidsantrages sein könnte.

    61 II. 1.1 Die Rechtmäßigkeit des Regionalplanes des Beigeladenen zu 2 in der Fassung seiner vorgenannten Teilfortschreibung war Gegenstand des antragsabweisenden Normenkontrollurteils des 1. Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 -.

    70 Letzteres ist hier nicht der Fall, da nach den zutreffenden Ausführungen des 1. Senat in seinem Normenkontrollurteil vom 25. Oktober 2006 (a. a. O.) die Überzeugung berechtigt ist, dass - schon - die beschlossene Teilfortschreibung, ohne Berücksichtigung der von der Klägerin als noch mit einzubeziehen geltend gemachten Flächen, substanzieller Raum Windenergienutzung geschaffen worden ist.

    Mit anderen Worten, die mit der Teilfortschreibung beschlossene Planung würde von der Teilunwirksamkeit unberührt bleiben, welche für sich genommen insbesondere aus den Gründen des Normenkontrollurteils vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - eine sinnvolle Ordnung des Plangebietes darstellt.

    Das Konzept des Regionalen Planungsverbandes ist ausweislich der überzeugenden Normenkontrollentscheidung vom 25. Oktober 2006 (a. a. O.) nicht zu beanstanden.

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

    53 Dieser aus dem Abwägungsgebot abzuleitende allgemeine Prüfungsmaßstab, den der erkennende Senat bereits in seinen früheren Entscheidungen zugrunde gelegt hat (u. a. NK-Urt. v. 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 -, juris Rn. 44; v. 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 -, juris 29) bedarf bei der Festsetzung von Flächen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB anerkanntermaßen der Ergänzung, weil für die Errichtung von WEA im Plangebiet in "substanzieller Weise" Raum verbleiben muss.

    Soweit die Antragstellerin schließlich die materielle Rechtmäßigkeit des Kapitels 2.5 60 der Gesamtfortschreibung mit der Begründung in Zweifel zieht, schon der Maßstab der Karte 1 "Raumnutzung" von 1 : 100.000 führe zur rechtsstaatswidrigen Unbestimmheit der angegriffenen Satzungsregelungen, weil die Grenzen der Vorrang- /Eignungsgebiete insbesondere bei den Gebieten W 2, W 3, W 4 und W 8 nicht ansatzweise erkennbar seien, merkt der Senat an, dass er den entsprechenden Maßstab des Regionalplans Oberlausitz-Niederschlesien im rechtskräftigen Normenkontrollurteil vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - unbeanstandet gelassen hat.

  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Mit Normenkontrollurteil vom 25.10.2006 hat der Senat einen Normenkontrollantrag gegen den Regionalplan Oberlausitz-Niederschlesien vom 10.11.2000 in der Fassung der Teilfortschreibung vom 24.2.2005 zurückgewiesen (1 D 3/03).

    Für den weiteren Inhalt des Beteiligtenvorbringens wird auf die Gerichtsakte und die bereits im Verfahren 1 D 3/03 vorgelegten Verwaltungsvorgänge (27 Ordner und mehrere Heftungen) verwiesen.

    Hierzu verweist der Senat auf seine Ausführungen zu der streitgegenständlichen Teilfortschreibung des Regionalplanes in dem rechtskräftigen Urteil vom 25.10.2006 - 1 D 3/03 -.

  • OVG Sachsen, 24.04.2007 - 1 D 28/04

    Unwirksamkeit eines Regionalplanes

    Die Ausfertigung von Satzungen stellt ein Gültigkeitserfordernis dar (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03).

    Nur durch die Ausfertigung der Satzung ist sichergestellt, dass der textliche und zeichnerische Gegenstand der Satzung mit dem Willen des Satzungsgebers im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung übereinstimmt (SächsOVG, Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - UA S. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267 [269]).

    Nach dem hier - da es sich bei der Bekanntmachung um einen einzelnen Verfahrensschritt nach 24 Abs. 1 Satz 2 SächsLPLG n. F. handelt (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 -) - anwendbaren § 7 Abs. 4 Satz 1 SächsLPlG n. F. wird nicht der Regionalplan, sondern lediglich seine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hinzutreten von

    Es ist deshalb als sachgerecht angesehen worden, die Raumwirkung von Windkraftanlagen, die durch das Bewegungsmoment der Rotoren erheblich gesteigert wird und die erst ab einer Entfernung von etwa 4 bis 5 Kilometern wegen dann fehlender Dominanzwirkung nicht mehr zu berücksichtigen sind, auf diese Weise zu begrenzen (vgl. hierzu SächsOVG, Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - juris, Rn. 65).
  • OVG Sachsen, 15.01.2010 - 1 D 26/07

    Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Unwirksamkeit, Windenergieanlage,

    Die Ausfertigung von Satzungen stellt ein Gültigkeitserfordernis dar (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03).

    Nur durch die Ausfertigung der Satzung ist sichergestellt, dass der textliche und zeichnerische Gegenstand der Satzung mit dem Willen des Satzungsgebers im Zeitpunkt seiner Beschlussfassung übereinstimmt (SächsOVG, Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - UA S. 13; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 30.11.1988, NVwZ-RR 1989, 267 [269]).

    Nach dem hier - da es sich bei der Bekanntmachung um einen einzelnen Verfahrensschritt nach 24 Abs. 1 Satz 2 SächsLPLG n. F. handelt (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 -) - anwendbaren § 7 Abs. 4 Satz 1 SächsLPlG n. F. wird nicht der Regionalplan, sondern lediglich seine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

  • OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11

    Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage,

    3 Normenkontrollanträge eines Dritten sowie der Antragstellerinnen gegen die Teilfortschreibung lehnte der erkennende Senat durch rechtskräftige Normenkontrollurteile vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (DVBl. 2007, 849 [Leitsatz], nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 29. März 2007) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (BRS 71 Nr. 209) ab.

    Zu den Anforderungen an die Detailgenauigkeit von regionalplanerischen Festsetzungen, die als Teil einer Konzentrationsflächenplanung die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, hat der erkennende Senat in seinen vorangegangenen Normenkontrollurteilen vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (a. a. O.) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (a. a. O.) zur Teilfortschreibung des Antragsgegners den Maßstab von 1 : 100.000 unbeanstandet gelassen, aber im Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - (juris Rn. 63), darauf hingewiesen, dass ein weniger "grober" Maßstab zumindest vorzugswürdig ist, weil der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kraft Gesetzes die Bindungskraft von Vorschriften (zukommt), die Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG näher bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, SächsVBl. 2011, 80, 83).

  • VG Leipzig, 23.05.2018 - 1 K 1093/15
    Die beabsichtigte Nutzung eines Gebiets als Wald rechtfertigt ihren Ausschluss (SächsOVG 1 D 3/03).".

    Die Begründung nimmt dabei Bezug auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, Urteil vom 25.10.2006 - 1 D 3/03 -.

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 14/07

    Erteilung eines Bauvorbescheides

    Dies wiederum kann den Planungsgeber in die Situation bringen, dass er im Hinblick auf die ihm obliegende substanzielle Ermöglichung von Windenergienutzung (SächsOVG, NK-Urt. v. 25.10.2006 - 1 D 3/03 - RdNr. 44 bei juris, m.w.N.) neue Standorte für seine Vorrang- und Eignungsgebiete suchen muss.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 3 K 25/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern; Zielfestsetzungen über

    Aus dem Urteil des OVG Bautzen vom 25. Oktober 2006 (- 1 D 3/03 -, juris Rn. 55 ff.) ergibt sich nichts Abweichendes.
  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

  • OVG Sachsen, 20.06.2007 - 1 B 861/06

    Windenergieanlage; Bauvorbescheid; Fortsetzungsfeststellungsklage

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03   

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https://dejure.org/2004,24986
BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03 (https://dejure.org/2004,24986)
BVerwG, Entscheidung vom 26.02.2004 - 1 D 3.03 (https://dejure.org/2004,24986)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 1 D 3.03 (https://dejure.org/2004,24986)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBG § 73 Abs. 1 Satz 1, § 77 Abs. 1 Satz 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die gerichtliche Verwertung von schrifltichen Sachverständigengutachten - Konsequenzen von unentschuldigtem Fernbleiben vom Dienst - Wertigkeit von bahnärztlichen Stellungnahmen einerseits und privatärztlichen Attesten andererseits bei unterschiedlichen ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 28.11.2001 - 1 D 52.00

    Dienstvergehen eines Postbeamten wegen Urkundenfälschung im Amt - Der Grundsatz

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Zwar begrenzt der Senat bei erstmaliger Gewährung eines Unterhaltsbeitrags die Laufzeit der Bewilligung in der Regel auf sechs Monate, weil grundsätzlich davon auszugehen ist, dass in diesem Zeitraum bei einem gesunden Beamten die Möglichkeit besteht, eine neue Erwerbstätigkeit zu finden (stRspr, z.B. Urteil vom 28. November 2001 - BVerwG 1 D 52.00 -).

    Die Verlängerung der Laufzeit des Unterhaltsbeitrags und die Erhöhung des Beitragssatzes bleiben als unwesentlicher Teilerfolg des Rechtsmittels kostenrechtlich ohne Auswirkung (stRspr; z.B. Urteil vom 28. November 2001 - a.a.O. - m.w.N.).

  • BVerwG, 22.04.1991 - 1 D 62.90

    Disziplinarverfahren - Fernbleiben vom Dienst - Unentschuldigte

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Schon bei einem schuldhaft ungenehmigten Fernbleiben vom Dienst von ununterbrochen ca. sieben Wochen bewegt sich die zu verhängende Maßnahme - je nach den Umständen des Einzelfalles - im Grenzbereich zwischen Dienstentfernung und Degradierung, wenn der Beamte vorsätzlich gehandelt hat (Urteil vom 22. April 1991 - BVerwG 1 D 62.90 - BVerwGE 93, 78 = DokBer B 1991, 189).
  • BVerwG, 15.01.2002 - 1 DB 34.01

    Früherer Beamter; Neubewilligung des Unterhaltsbeitrags nach den bei

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Der Nachweis dieser - letztlich erfolglosen - Bemühungen ist auch Voraussetzung einer etwaigen Weiterbewilligung des Unterhaltsbeitrags gemäß § 110 Abs. 2 BDO nach Antragstellung beim jetzt zuständigen Verwaltungsgericht ... (vgl. zur Rechtslage nach dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Bundesdisziplinargesetz: Senatsbeschluss vom 15. Januar 2002 - BVerwG 1 DB 34.01 - Buchholz 235 § 110 BDO Nr. 10 = ZBR 2002, 436 = DokBer B 2002, 95).
  • BVerwG, 06.05.2003 - 1 D 26.02

    Fernmeldeobersekretärin; kinderreiche Familie; Alleinverdienerin; keine

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Setzt sich der Beamte gleichwohl über diese Erkenntnis hinweg, offenbart er ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und an fehlender Einsicht in die Notwendigkeit eines geordneten Bahnbetriebs, dass in aller Regel seine Entfernung aus dem Dienst (§ 11 BDO) die Folge sein muss (stRspr, z.B. Urteil vom 6. Mai 2003 - BVerwG 1 D 26.02 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 1 D 39.96

    Dienstvergehen eines (Bahn-) Beamten in Gestalt eines wiederholten Fernbleibens

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen oder in Teilschritten annähernd vier Monate oder gar länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 12.06.1997 - 1 D 10.95

    Aus medizinischen Gründen keine Bedenken gegen Erreichbarkeit eines vom Wohnort

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Senat die Höchstmaßnahme stets in den Fällen ausgesprochen, in denen der Beamte ununterbrochen oder in Teilschritten annähernd vier Monate oder gar länger unerlaubt vorsätzlich dem Dienst ferngeblieben war (z.B. Urteile vom 12. Juni 1997 - BVerwG 1 D 10.95 - und vom 10. Juni 1998 - BVerwG 1 D 39.96 -).
  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Das Disziplinarverfahren ist nach bisherigem Recht, d.h. auch nach In-Kraft-Treten des Bundesdisziplinargesetzes am 1. Januar 2002 nach den Verfahrensregeln und -grundsätzen der Bundesdisziplinarordnung fortzuführen (vgl. zum Übergangsrecht z.B. Urteil vom 20. Februar 2002 - BVerwG 1 D 19.01 - NVwZ 2002, 1515).
  • BVerwG, 08.03.2001 - 1 DB 8.01

    Verlust der Dienstbezüge - Ungenehmigtes schuldhaftes Fernbleiben vom Dienst;

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Hat der private Arzt im Einzelnen dargelegt, aus welchen Gründen er die Dienstunfähigkeit eines Beamten annimmt, sind diese Darlegungen dem Bahnarzt bekannt und will er gleichwohl die Dienstfähigkeit feststellen, so ist er gehalten, sich mit den entgegenstehenden Erwägungen des privaten Arztes auseinander zu setzen und darzulegen, warum er diesen nicht folgt (vgl. Beschluss vom 8. März 2001 - BVerwG 1 DB 8, 01 - Buchholz 235 § 121 BDO Nr. 15 = ZBR 2001, 297 = DokBer B 2001, 253).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Sachverständige, der an der Klinik und Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie der Universität zu K. beschäftigt ist, als Privatperson beauftragt worden war und anschließend auch privat liquidiert hatte (stRspr des Senats - vgl. etwa Urteil vom 25. November 1976 - BVerwG 1 D 32.76 - BVerwGE 53, 212 = ZBR 1978, 63 = DÖD 1977, 127 und Beschluss vom 9. November 2000 - BVerwG 1 D 8.96 - und des Bundesgerichtshofs - vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1984 - 2 StR 72/84 - NStZ 1985, 36).
  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Auszug aus BVerwG, 26.02.2004 - 1 D 3.03
    Sie sind insoweit an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (stRspr, z.B. Urteil vom 11. April 2000 - BVerwG 1 D 1.99).
  • BVerwG, 15.08.2000 - 1 D 44.98

    Formelles und materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbeamter im Ruhestand;

  • BVerwG, 12.04.2000 - 1 D 12.99

    Fernmeldebeamter des mittleren Dienstes; unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst (über

  • BVerwG, 29.06.1995 - 1 DB 12.95
  • BVerwG, 09.10.2001 - 1 D 50.00

    Absehen von einer Zurückverweisung der Sache an das Bundesdisziplinargericht

  • BGH, 06.06.1984 - 2 StR 72/84

    Rückschlüsse auf die Tat und Willensrichtung des Angeklagten nach Verlesung von

  • BVerwG, 25.11.1976 - 1 D 32.76

    Sachverständigengutachten - Erklärungen öffentlicher Behörden - Hauptverhandlung

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 DB 13.01

    Verlust der Dienstbezüge auf Grund unentschuldigten Fernbleibens vom Dienst -

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Das Gebot, überhaupt zum Dienst zu erscheinen, ist, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung betont (vgl. zuletzt Urteil vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 m.w.N.), Grundpflicht eines jeden Beamten.
  • BVerwG, 22.06.2006 - 2 C 11.05

    Postbeamter des höheren Dienstes; Disziplinarklage (-schrift); Mitwirkung des

    Er hat insbesondere auch bei ungenehmigtem Fernbleiben vom Dienst von insgesamt nicht unerheblicher Dauer die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses dann für möglich gehalten, wenn es sich bei den Ursachen für das Fernbleiben um im Grunde persönlichkeitsfremde, durch bestimmte äußere Ereignisse oder Einwirkungen verursachte Umstände gehandelt hat und die Aussicht auf künftiges pflichtgemäßes Verhalten deshalb begründet war (vgl. z.B. Urteil vom 26. Februar 2004 - BVerwG 1 D 3.03 - m.w.N.).

    Allerdings wird im Regelfall davon auszugehen sein, dass auch bei Anwesenheit im Dienst eine länger dauernde beharrliche Dienstverweigerung zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt, falls keine in ihrer Gesamtheit durchgreifenden mildernden Umstände vorliegen (vgl. zum vorsätzlich unerlaubten Fernbleiben vom Dienst z.B. Urteil vom 26. Februar 2004 a.a.O. m.w.N.).

  • VG Trier, 01.04.2014 - 3 K 1802/13

    Disziplinarverfahren: Zurückstufung wegen Verstoß gegen Anwesenheitspflicht;

    Er hat insbesondere auch bei ungenehmigtem Fernbleiben vom Dienst von insgesamt nicht unerheblicher Dauer die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses dann für möglich gehalten, wenn es sich bei den Ursachen für das Fernbleiben um im Grunde persönlichkeitsfremde, durch bestimmte äußere Ereignisse oder Einwirkungen verursachte Umstände gehandelt hat und die Aussicht auf künftiges pflichtgemäßes Verhalten deshalb begründet war (vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 - BVerwG 1 D 3.03 - m . w. N.; Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04 - Juris -).
  • BVerwG, 19.06.2008 - 1 D 2.07

    Zollamtsrat a. D. (Sachgebietsleiter, u. a. zuständig für die Abwicklung von

    Dies ist hier aber nicht der Fall, da die Sachverständige, die Lehrkraft an der Professur Medienkommunikation der TU Y. ist, als Privatperson beauftragt worden war, das Gutachten auch privat erstellt (siehe Briefkopf und Gutachtenschluss) und privat liquidiert hatte (vgl. dazu insgesamt die stRspr des Senats, z.B. Urteile vom 25. November 1976 BVerwG 1 D 32.76 BVerwGE 53, 212 ff. und vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 m.w.N.).

    Diese Verfahrensweise dient dem disziplinarrechtlichen Beschleunigungsgebot (vgl. jetzt § 4 BDG) und der Prozessförderungspflicht des Senats, ohne den Ruhestandsbeamten dadurch in seinen Rechten zu beeinträchtigen (vgl. dazu z.B. Urteil vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 m.w.N.), zumal der Senat den Ruhestandsbeamten vom Vorwurf im Anschuldigungspunkt 4 letztlich freigestellt hat.

  • BVerwG, 07.09.2004 - 1 D 20.03

    Umstrukturierung der Deutschen Bundesbahn in die Deutsche Bahn AG; unterwertige

    Zum Dienst kann auch eine etwa unterwertige Beschäftigung gehören, wenn der Beamte gegen deren Zuweisung (und die ihr zugrunde liegende Versetzung) nicht mit Rechtsmitteln vorgeht (vgl. Urteile vom 10. Juni 1998 BVerwG 1 D 39.96 S. 33 f. UA und vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 S. 7 f. UA; ferner Beschluss vom 22. Juni 1995 BVerwG 1 DB 33.94 ; unzutreffend BDH 7, 88, wo unerlaubtes Fernbleiben wegen einer unzumutbaren und daher "unzulässigen" Beschäftigung verneint wird, also nicht strikt zwischen Rechtmäßigkeits- und Rechtswirksamkeitsfragen unterschieden wird).
  • BVerwG, 01.02.2006 - 1 DB 1.05

    Früherer Beamter; Ausnahme von der Verpflichtung zur intensiven Suche einer neuen

    Die hiergegen eingelegte Berufung wurde durch Urteil des beschließenden Senats vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Unterhaltsbeitrag für die Dauer von neun Monaten auf 75 v.H. des erdienten Ruhegehalts festgesetzt wird.

    Da aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustands schon seit Jahren die Dienstfähigkeit des damals aktiven Beamten eingeschränkt war, wie im Senatsurteil vom 26. Februar 2004 a.a.O. (Urteilsabdruck S. 20) festgestellt ist, ist das Verlangen nach einer amtsärztlichen Untersuchung nicht unbillig.

  • BVerwG, 18.08.2004 - 1 D 4.04

    Schwerer Verfahrensmangel; fehlende Feststellungen zur Schuldform und zum

    Dies ist hier aber nicht der Fall, da der Sachverständige als Privatperson beauftragt worden war und anschließend auch privat liquidiert hatte (stRspr des Senats vgl. Urteil vom 26. Februar 2004 BVerwG 1 D 3.03 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 6d A 512/05

    Fernbleiben eines Beamten vom Dienst trotz bestehender Dienstfähigkeit;

    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Mai 2003 - 1 D 26.02 - und vom 26. Februar 2004 - 1 D 3.03 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2006 - 21d A 512/05
    vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Mai 2003 - 1 D 26.02 - und vom 26. Februar 2004 - 1 D 3.03 -.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 1 D 12.04
    Eine Kostenquotelung unter dem Gesichtspunkt der antragsgemäß erweiterten Unterhaltsbeitragsbewilligung kommt nicht in Betracht, weil es sich im Hinblick auf die zunächst eingelegte Berufung nur um einen unbedeutenden Teilerfolg handelt (stRspr, vgl. zuletzt Urteil vom 26. April 2004 - BVerwG 1 D 3.03 - m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 17.05.2005 - 38 K 1571/05

    Unterhaltsbeitrag

  • VG Göttingen, 30.07.2008 - 3 B 137/08

    Amt, abstrakt-funktionell; Amt, konkret-funktionell; Bundesbeamter;

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